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   BGH, 28.09.2006 - 1 StR 410/06   

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https://dejure.org/2006,12510
BGH, 28.09.2006 - 1 StR 410/06 (https://dejure.org/2006,12510)
BGH, Entscheidung vom 28.09.2006 - 1 StR 410/06 (https://dejure.org/2006,12510)
BGH, Entscheidung vom 28. September 2006 - 1 StR 410/06 (https://dejure.org/2006,12510)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Notwendiger Umfang der Urteilsgründe; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • Judicialis

    StPO § 126a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 67b Abs. 1 § 67e Abs. 1
    Aussetzung der Maßregel zur Bewährung; Mitwirkung des Gerichts bei Suche nach alternativer Unterbringung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 31.05.2005 - 1 StR 290/04

    Mord (Heimtücke: Ausnutzungsbewusstsein und Affekt); Urteilsgründe (Beschränkung

    Auszug aus BGH, 28.09.2006 - 1 StR 410/06
    Im Einzelfall kann auf diese Weise der Bestand des Urteils in Frage gestellt werden, wenn durch solche Erwägungen Zweifel an der Eindeutigkeit der Feststellungen entstehen (vgl. BGH - Senat - NStZ-RR 2005, 264, 265).
  • BGH, 04.08.1998 - 5 StR 223/98

    Unterbringung in psychatrischem Krankenhaus - Voraussetzungen für Anordnung und

    Auszug aus BGH, 28.09.2006 - 1 StR 410/06
    Dies steht hier auch nicht außer Verhältnis zur Anlasstat (vgl. hierzu BGH NStZ-RR 1998, 359, 360).
  • BGH, 27.03.2007 - 1 StR 48/07

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (sofortige Aussetzung der

    Entsprechendes in die Wege zu leiten, ist im vorliegenden Fall primär Sache der Justiz, als dem staatlichen Bereich, der den kranken schuldunfähigen Beschuldigten - bereits mit der vorläufigen Unterbringung gemäß § 126a StPO - in Obhut nahm und damit auch dafür verantwortlich ist, dass das mit der Maßnahme der Unterbringung des schuldunfähigen Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus verbundene Übel minimiert wird (BGH, Beschluss vom 28. September 2006 - 1 StR 410/06).
  • BGH, 10.01.2012 - 1 StR 580/11

    Versuchter Prozessbetrug; Strafaussetzung zur Bewährung (besondere Gründe:

    Sie können die Klarheit von Feststellungen oder (hier) Wertungen beeinträchtigen, zu Missdeutungen Anlass geben, letztlich sogar den Bestand eines Urteils gefährden und sollten unterbleiben (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2006 - 1 StR 410/06; Urteil vom 31. Mai 2005 - 1 StR 290/04, NStZ-RR 2005, 264, 265 mwN).
  • BGH, 13.03.2007 - 1 StR 601/06

    Beweiswürdigung (Darlegung der Schuldfähigkeit des Täters; Detailliertheit der

    Sollte sich dieser Zustand des Angeklagten verbessern, sollten nicht zuletzt im Hinblick auf das fortgeschrittene Alter des Angeklagten freilich Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkte eine zeitnahe Überprüfung der Möglichkeit einer Bewährung nahe legen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 28. September 2006 - 1 StR 410/06).
  • BGH, 26.09.2007 - 1 StR 311/07

    Beweiswürdigung (Grenzen der Revisibilität)

    Ob der Senat, dem eine eigene Beweiswürdigung versagt ist, auf einer derartigen Grundlage vergleichbare Erwägungen wie die Strafkammer angestellt hätte, mag dahinstehen (vgl. jedoch allgemein zu Erwägungen, was daraus folgen würde, wenn es anders gewesen wäre als festgestellt BGH NStZ-RR 2005, 264, 265; Beschl. vom 28. September 2006 - 1 StR 410/06).
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